Sollte uns einen Fehler beim Beitragseinzug unterlaufen sein, so möchten wir uns hierfür entschuldigen. Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zu unserer Schrift- und Geschäftsführerin (info@djk-karbach.de) auf, bevor Sie eine Rücklastschrift bei der Bank durchführen, und geben Sie uns die Chance den Einzug auf Fehler zu überprüfen und gegenseitige Transparenz zu schaffen. Die kostengünstige Alternative zu Rücklastschriftgebühren und Mehrarbeit für Sie und uns ist im Fehlerfall eine Gutschrift mit entsprechender Rücküberweisung.
Wir übersenden Ihnen gerne jederzeit eine Übersicht, wie sich der Abbuchungsbetrag zusammensetzt (Muster-Beitragsinformation).
Jede Beitragsposition ist aufgeschlüsselt nach Beitragsbezeichnung inkl. Hauptvereins- bzw. Spartenzuordnung, abgerechneter Beitragszeitraum sowie betroffenes Mitglied – somit lässt sich auch bei Mehrsparten-Mitgliedschaften bzw. bei Familienbeitragseinzügen transparent nachvollziehen, wie sich der Abbuchungsbetrag auf dem Konto zusammensetzt.
Unserer Erfahrung nach lösen sich die meisten „Fehler“ von selbst, da ggf. mögliche Sachverhalte nicht in Erwägung gezogen wurden:
- Sie bezahlen noch für weitere Mitglieder (Partner / Kinder)
- Sie oder über Sie abrechnende Mitglieder (Partner / Kinder) hatten eine nun weggefallene Ermäßigung auf den Jahresbeitrag (Schüler, Student, Bundesfreiwilligendienst). Entsprechende Nachweise sind jährlich vorzuweisen.
- Sie oder über Sie abrechnende Mitglieder (Partner / Kinder) haben eine beitragsspezifische Altersgrenze überschritten (Altersgrenzen der DJK Karbach: 0-13; 14-17; 18+)
- Auf Haupt- bzw. Spartenversammlungen wurden die Beiträge geändert
- Sie hatten letztes Jahr gekündigt, allerdings nach dem 30.09. des Jahres – damit treten Sie erst zum 31.12. des Folgejahres aus (vgl. Satzung)