DJK-Mitgliedschaft

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An welche Adresse soll ich meine Kündigung schicken?

Die Kündigung ist idealerweise an den jeweiligen Spartenleiter und dessen Adresse direkt zu schicken.

Gerne nimmt auch unsere Schrift- und Geschäftsführerin die Kündigung entgegen.

Entsprechende Postadressen finden sich unter: www.djk-karbach.de/verein/vorstandschaft/  [führen Sie die Maus bitte über die einzelnen Personen, um Adresse und Kontaktmöglichkeiten zu sehen]

 

 

Von |2017-06-24T15:30:08+01:0024. Juni 2017|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für An welche Adresse soll ich meine Kündigung schicken?

Aktive Mitgliedschaft im Sportverein – Bonusprogramme der Krankenkassen

Viele Krankenkassen belohnen aktive, sporttreibende Mitglieder von Sportvereinen mit Bonuspunkten bzw. Beitragsrückerstattungen.

Aktive Sportler bzw. Vereinsmitglieder können bei den jeweiligen Spartenleitern oder bei unserer Schrift- und Geschäftsführerin sich die aktive Mitgliedschaft mit Stempel und Unterschrift jährlich bestätigten lassen.

Von |2017-05-08T17:44:18+01:0008. Mai 2017|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Aktive Mitgliedschaft im Sportverein – Bonusprogramme der Krankenkassen

Was bedeuten die Angaben auf dem Kontoauszug?

Die Angaben auf dem Kontoauszug beim jährlichen Beitragseinzug sehen von der Struktur wie folgt aus – können je nach Einzugsjahr und Bank allerdings leicht abweichen. Ab 2017 haben wir das Betreff-Format weiter vereinfacht. Das Abrechnungsjahr ist aus den ersten vier Ziffern (JJJJ) der Rechnungsnummer (siehe Lastschrift-Referenz) zu entnehmen, auf eine separate Auflistung wird ab 2017 verzichtet:

1: DJK Karbach e.V.
2: JAHRESBEITRAEGE – 
3: MUSTERMANN, MAX
4: 2016060999
5: 1234567-012
6: Gläubiger-ID: DE20DJK00000818483

Erläuterungen zu den einzelnen Angaben auf dem Kontoauszug

  1. Einziehende Organisation der Lastschrift (SEPA-Metadaten)
  2. Betreff – Teil 1: JAHRESBEITRAEGE – diese beinhalten alle fakturierten offenen Posten, kann insofern neben dem reinen Mitgliedsbeitrag bspw. auch fällige Aufnahmegebühren oder noch ausstehende Mitgliedsbeiträge (durch vorherige Rücklastschriften) beinhalten
  3. Betreff – Teil 2: Zahlungspflichtiges Mitglied, über welches abgerechnet wird – Achtung: hier steht i.d.R. nur ein Name, auch wenn andere Familien- & Vereinsmitglieder ebenso über dieses Konto abgerechnet werden
  4. Lastschrift-Referenz: Eindeutige Rechnungsnummer nach dem Schemata: JJJJMMxxxx; JJJJ = Abrechnungsjahr; MM = Abrechnungsmonat; xxxx = fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Persönliche Mandatsreferenz, nach dem Schema XXXXX-YYY (SEPA-Metadaten)
  6. Gläubiger-ID der DJK Karbach (SEPA-Metadaten)

Gerne können wir Ihnen auf Anfrage (bitte die eindeutige Rechnungsnummer angeben) die Zusammensetzung des Abbuchungsbetrags sowie die Rechnung (alle über Sie berechneten Beiträge) jederzeit transparent zur Verfügung stellen. Einfach eine E-Mail an info@djk-karbach.de.

Von |2017-07-24T14:32:03+01:0028. August 2016|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Was bedeuten die Angaben auf dem Kontoauszug?

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich nun tun?

Idealerweise melden Sie oder Ihre Bank (Stichwort „Kontoumzugsservice“) einfach Ihre neue Bankverbindung der DJK Karbach (IBAN sowie BIC), formlos mit dem Hinweis für welche Mitglieder diese Bankverbindung verwendet werden soll per E-Mail an info@djk-karbach.de oder per Brief an den jeweilige(n) Spartenleiter(in) oder an den/die Schrift- und Geschäftsführer(in). Im Falle einer vorliegenden E-Mailadresse bestätigen wir Ihnen gerne auch die geänderte Bankverbindung per E-Mail.

In allen Fällen erhalten Sie von uns ein SEPA-Lastschriftmandat (per PDF als E-Mail oder per Brief), welches unterschrieben, gerne auch gescannt per E-Mail, an uns zurückgeschickt werden muss.

Zur Vereinfachung und Reduzierung von Portokosten präferieren wir die Kommunikation via E-Mail.

Von |2016-08-28T13:28:08+01:0028. August 2016|Kategorien: , |Kommentare deaktiviert für Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich nun tun?

Wie kündige ich die Mitgliedschaft?

Grundsätzlich versucht die DJK Karbach Vereinsaustritte zu vermeiden – diese gehören allerdings wie Vereinseintritte zum Lebenszyklus eines Vereinsmitglieds dazu und lassen sich u.a. durch externe Gründe nicht immer vermeiden.

Sollten Sie zeitlich nicht mehr dazu kommen aktiv Sport bei der DJK Karbach zu betreiben, möchten wir Sie nochmals daraufhinweisen, dass Sie uns stets auch noch als passives Fördermitglied mit einem deutlich geringeren Jahresbeitrag erhalten bleiben können. Wir würden uns über Ihre nachhaltige Vereinstreue zur DJK Karbach sehr freuen.

Sollten wir Sie dennoch nicht für eine passive Mitgliedschaft begeistern können, haben wir für Ihre Kündigung natürlich Verständnis und bitten Sie das folgende zu beachten:

  • Grundsätzlich hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen, mit der Nennung des Vor- und Nachnamens des Mitglieds sowie der Nennung der Spartenzugehörigkeit bzw. welche Mitgliedschaft Sie kündigen möchten. Als Mehrspartenverein unterscheiden wir im Falle von einer Mehrsparten-Mitgliedschaft zwischen einem Sparten- sowie Vereinsaustritt. Sind Sie nur in einer Sparte Mitglied, kommt dies einem Vereinsaustritt gleich.
  • In allen Fällen freuen wir uns über eine Rückmeldung auch zum Grund Ihrer Kündigung, da wir gerne lernen würden, weshalb wir Sie als Mitglied verloren haben. Wir unterscheiden folgende Gründe.
  • Beachten Sie bitte die Satzung bzgl. Kündigungsdatum & tatsächliches Austrittsdatum sowie ggf. noch offener Beitragsansprüchen und dessen Bankeinzug.

Die Schrift- und Geschäftsführerin bzw. die Spartenleiter sind angehalten Ihre Kündigung mit einer Kündigungsbestätigung zu bestätigen. Sollte eine Kündigungsbestätigung ausbleiben, erinnern Sie uns doch bitte nochmals:

  • Telefon: +49-9391-916165 (mit Anrufbeantworter, wir rufen zurück)
  • E-Mail: info@djk-karbach.de
Von |2016-08-28T13:07:46+01:0028. August 2016|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Wie kündige ich die Mitgliedschaft?

Wie und wann erfolgt der Beitragseinzug?

Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung 2016 vom 15.04.2016 erfolgen die Beitragseinzüge zukünftig für alle Sparten der DJK Karbach nur noch einmal im Jahr.

Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt in der Regel zwischen dem 01.04. und dem 30.06. eines jeden Jahres. Neue, unterjährige Vereins- bzw. Sparten-Mitgliedschaften nach diesem Haupteinzug versuchen wir zwischen dem 01.11. und und dem 31.12. durchzuführen. Alternativ werden wir diese Beiträge mit dem Beitragseinzug des kommenden Jahres kombinieren.

Von |2016-08-28T12:00:38+01:0028. August 2016|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Wie und wann erfolgt der Beitragseinzug?

Wie gehe ich vor, wenn ich glaube, dass der Beitragseinzug fehlerhaft ist?

Sollte uns einen Fehler beim Beitragseinzug unterlaufen sein, so möchten wir uns hierfür entschuldigen. Nehmen Sie zur Klärung bitte Kontakt zu unserer Schrift- und Geschäftsführerin (info@djk-karbach.de) auf, bevor Sie eine Rücklastschrift bei der Bank durchführen, und geben Sie uns die Chance den Einzug auf Fehler zu überprüfen und gegenseitige Transparenz zu schaffen. Die kostengünstige Alternative zu Rücklastschriftgebühren und Mehrarbeit für Sie und uns ist im Fehlerfall eine Gutschrift mit entsprechender Rücküberweisung.

Wir übersenden Ihnen gerne jederzeit eine Übersicht, wie sich der Abbuchungsbetrag zusammensetzt (Muster-Beitragsinformation).

muster_rechnung_mitglied_beitragsinformation_ausschnitt

Jede Beitragsposition ist aufgeschlüsselt nach Beitragsbezeichnung inkl. Hauptvereins- bzw. Spartenzuordnung, abgerechneter Beitragszeitraum sowie betroffenes Mitglied – somit lässt sich auch bei Mehrsparten-Mitgliedschaften bzw. bei Familienbeitragseinzügen transparent nachvollziehen, wie sich der Abbuchungsbetrag auf dem Konto zusammensetzt.

Unserer Erfahrung nach lösen sich die meisten „Fehler“ von selbst, da ggf. mögliche Sachverhalte nicht in Erwägung gezogen wurden:

  • Sie bezahlen noch für weitere Mitglieder (Partner / Kinder)
  • Sie oder über Sie abrechnende Mitglieder (Partner / Kinder) hatten eine nun weggefallene Ermäßigung auf den Jahresbeitrag (Schüler, Student, Bundesfreiwilligendienst). Entsprechende Nachweise sind jährlich vorzuweisen.
  • Sie oder über Sie abrechnende Mitglieder (Partner / Kinder) haben eine beitragsspezifische Altersgrenze überschritten (Altersgrenzen der DJK Karbach: 0-13; 14-17; 18+)
  • Auf Haupt- bzw. Spartenversammlungen wurden die Beiträge geändert
  • Sie hatten letztes Jahr gekündigt, allerdings nach dem 30.09. des Jahres – damit treten Sie erst zum 31.12. des Folgejahres aus (vgl. Satzung)
Von |2017-11-22T09:47:35+01:0028. August 2016|Kategorien: , |Kommentare deaktiviert für Wie gehe ich vor, wenn ich glaube, dass der Beitragseinzug fehlerhaft ist?

Wie hoch ist mein Mitgliedsbeitrag bei unterjährigem Vereinseintritt?

Bei unterjährigem Vereinseintritt berechnet die DJK Karbach im ersten Jahr nicht den vollständigen jährlichen Mitgliedsbeitrag, sondern nur einen sogenannten Rumpfbeitrag. Der Rumpfbeitrag berechnet sich nach dem Eintrittsdatum und den damit noch verbleibenden Monaten (x/12 des Jahresbeitrags), weshalb es im ersten Einzugsjahr auch zu einer ungeraden Einzugssumme kommen kann.

Von |2016-08-28T10:46:02+01:0028. August 2016|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Wie hoch ist mein Mitgliedsbeitrag bei unterjährigem Vereinseintritt?

Wie werde ich Mitglied?

Im Hauptmenü befindet sich unter jeder Sparte der Menüpunkt Mitglied werden, unter welchen Sie die spartenspezifischen Beiträge und das entsprechende Beitrtittsformular finden. Alternativ finden Sie in der Hauptnavigation unter Verein/Downloads alle Beitrittsformulare aller Sparten.

Das ausgefüllte Beitrittsformular können Sie uns entweder postalisch, gerne aber auch gescannt per E-Mail zusenden oder alternativ zum nächsten Training mitbringen.

Von |2016-08-27T23:36:29+01:0027. August 2016|Kategorien: |Kommentare deaktiviert für Wie werde ich Mitglied?